„Persönlich beteiligt!“ Landratsamt rügt Rechungsprüfungsausschuß

Alwin Schreiner hat im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11. 2012 zu unrecht mitabgestimmt, obwohl eine persönliche Beteiligung mit der Möglichkeit eines „unmittelbaren Vorteil oder Nachteil“ gemäß Art. 49 I GO  vorgelegen hatte. Dies hat das Landratsamt Schwandorf jetzt mit Schreiben vom 13. Februar 2013 dem BFB-Sprecher Hans Glatzl mitgeteilt.  Glatzl hatte im Zusammenhang mit nicht unerheblichen Geldzuwendungen, die Schreiner von der Stadt erhält, im Rahmen der Rechnungsprüfung vergeblich um die Vorlage der dazugehörigen Verträge gebeten. Schreiner, der sogar als Vorsitzender des Ausschusses fungiert, hatte die Vorlage mit Unterstützung der drei SPD-Stadträte Tretter, Konopiski und Vohburger durch Mehrheitsbeschluß verhindert.  Die Kommunalaufsicht hat nach dreimonatiger Überlegungsfrist entschieden, „dass auch im Rechnungsprüfungsausschuß eine persönliche Beteiligung nach Artikel 49 GO vorliegen kann.“  Dies ändere allerdings nichts am Ergebnis, „dass der Vertrag und damit die Grundlage der Geldflüsse für schreiners Tätigkeiten geheim bleibt,“ so kritisiert der BFB-Sprecher die mangelnde Transparenz dieser Geschäfte. Unklar und widersprüchlich bleibt die Rechtsauffassung des Landratssamtes auch bei der Vorlagepflicht des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens. Im Sommer 2011 hatte das Landratsamt mit Schreiben vom 14.06.2011 selbst dies ausdrücklich verlangt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Verwaltungsrat Schreiner im Rechnungsprüfungsauschuss auch wiederum mehrheitlich unter seiner  Beteiligung die Überprüfung faktisch unmöglich machen kann. Glatzl fordert hier nochmals  eine eindeutige Auskunft. „Es kann nicht sein ,dass wir im Stadtrat bei über 60 Millionen Euro kommunaler Gesamtschulden den defizitären Tochterunternehmen jedes Jahr einen Blankoscheck aushändigen und noch nicht einmal wissen dürfen was mit diesem Geld passiert ist, so beklagt  der BFB-Chef die Unentschiedenheit der Aufsicht. Er verweist weiter darauf, dass dieses Blockadeverhalten im Rechnungsprüfungsausschuss auch unangenehme haftungsrechtliche Folgen für die beteiligten Stadträte nach sich ziehen könne. Dass Bürgermeister Heinz Karg sein Verhaltens in der MZ vom 21.02.2013 erneut als völlig korrekt rühme, sei eine Verhöhnung der Rechtsaufsicht.

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Das Schreiben
LRA--Reprüf-13-02-13.pdf
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